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   BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 323/75   

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https://dejure.org/1977,689
BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 323/75 (https://dejure.org/1977,689)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1977 - 1 BvR 323/75 (https://dejure.org/1977,689)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1977 - 1 BvR 323/75 (https://dejure.org/1977,689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Krankenhausaufnahme

  • openjur.de

    Krankenhausaufnahme

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Angabe der Konfessionszugehörigkeit bei Aufnahme ins Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Religionsfreiheit und Verschweigen des religiösen Bekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 266
  • NJW 1978, 583
  • DÖV 1978, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 323/75
    Daß die durch Art. 4 GG garantierte "negative" Religionsfreiheit und die in Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG besonders hervorgehobene Freiheit, religiöse Überzeugungen zu verschweigen (vgl. BVerfGE 30, 415 [426]; 41, 29 [49]), nicht jede Frage nach der Religionszugehörigkeit ausschließen, folgt aus der ausdrücklichen Regelung in Art. 136 Abs. 3 Satz 2 WRV.
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 323/75
    Daß die durch Art. 4 GG garantierte "negative" Religionsfreiheit und die in Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG besonders hervorgehobene Freiheit, religiöse Überzeugungen zu verschweigen (vgl. BVerfGE 30, 415 [426]; 41, 29 [49]), nicht jede Frage nach der Religionszugehörigkeit ausschließen, folgt aus der ausdrücklichen Regelung in Art. 136 Abs. 3 Satz 2 WRV.
  • BVerwG, 23.07.1975 - VII B 114.74

    Religionsfreiheit und Verschweigen des religiösen Bekenntnisses

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 323/75
    Den Verwaltungsgerichten ist jedenfalls im Ergebnis darin zuzustimmen, daß diese Art der Befragung keine Grundrechte solcher Patienten verletzt, die ihre religiöse Überzeugung verschweigen wollen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1975, DÖV 1976, S. 273).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Für die Fälle der Inanspruchnahme der Gewissensfreiheit ist zwar oft, ähnlich wie bei Art. 3 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3 GG , versucht worden, Ausnahmen zu machen (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 266 m.w. N.); aber bei keinem konstitutiven Grundrecht ist anscheinend die "Anfechtung" so groß wie bei Art. 4 Abs. 3 GG , "wie Gott darüber zu entscheiden", ob jemand "überhaupt ein Gewissen besitzt und ob es das richtige ist", obwohl die prinzipielle "Verleugnung seiner Glaubwürdigkeit die Verleugnung der Menschenwürde des andern ist" (Adolf Arndt, Politische Reden und Schriften, 1976, S. 145).
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Im Vorlagebeschluß wird ausreichend dargetan, daß bei Ungültigkeit des § 46 Abs. 2 BeamtVG anders entschieden werden müßte als bei dessen Gültigkeit, es mithin für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Gültigkeit der Vorschrift ankommt (vgl. BVerfGE 22, 175 (176 f.) [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 11/67]; 46, 268 (283) [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 323/75]).
  • BVerfG, 23.10.1978 - 1 BvR 439/75

    Verfassungsmäßigkeit der Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der

    Die Eintragung ist insbesondere nicht unvereinbar mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten und in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV besonders hervorgehobenen Freiheit (vgl. BVerfGE 46, 266 ff. m.w.N.), religiöse Überzeugungen zu verschweigen (im Ergebnis ebenso BFH 93, 285; BayVerfGE NF 20, S. 171 mit zustimmender Anmerkung von Scheven, JZ 1968, S. 181 ff.; Engelhardt, Die Kirchensteuer in der Bundesrepublik Deutschland, 1968, S. 198 f.; Tröger, ZevKirchR Bd. 14 [1968/69], S. 101 ff. [117 f.]; Burchardi, Steuer und Wirtschaft 1968, Sp. 131 ff. [Sp. 136 ff.]; Maunz und Scheuner, in: v. Campenhausen/ Maunz/Scheuner/Scholtissek, Die Mitwirkung der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer, 1971, S. 30 f., 56 ff.; Marr6' Handbuch des Staatkirchenrechts Bd. 2, 1975, S. 5 ff., 46; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum Grundgesetz , 4. Aufl., Neuwied 1977, Art. 140, Rdn. 8).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 2.92

    Angemessene Geldabfindung für abzugebende Obstbäume - Sachkunde des

    Abgesehen davon, daß die hier vorliegende Regelflurbereinigung entgegen der Auffassung der Kläger grundsätzlich keine Enteignung darstellt (BVerwGE 80, 340 [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 18/85] mit weiteren Nachweisen) und der Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG folglich nicht - zumindest nicht unmittelbar - anwendbar ist, verlangt diese Norm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 263 [BVerfG 07.08.1962 - 1 BvL 16/60]; 24, 367 ; 46, 268 [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 323/75]) nicht stets vollen Ersatz, sondern erlaubt je nach den Umständen auch eine geringere Entschädigung.
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